Fachspezialist/in Dublin.

Swiss Federal Administration

View: 182

Update day: 29-03-2024

Location: Chiasso Ticino TI

Category: Other

Industry: Government Administration

Job type: Full-time

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Job content

Migration bewegt

In direktem Kontakt mit Asylsuchenden und europäischen Partnern ermitteln Sie den verantwortlichen Staat, der gemäss Dublin-Verordnung und bilateralen Rückübernahmeabkommen zuständig ist.

Ihre Aufgaben
  • Befragen von Asylsuchenden zum Reiseweg und Abklären von Vollzugshindernissen
  • Stellen von Ersuchen um Aufnahme an die zuständigen Staaten
  • Entscheiden über die Wegweisung in den zuständigen Staat
  • Verfassen von Nichteintretensentscheiden und, im Einzelfall Erlass vorläufiger Aufnahmen, in italienischer Sprache
  • Redaktion von Vernehmlassungen an das Bundesverwaltungsgericht
  • Beratung und Unterstützung der kantonalen Behörden (Migrationsamt, Polizei, Haftanstalten) beim Vollzug der Wegweisung
Ihr Profil
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Lizentiat, Master)
  • Redaktionelles Geschick
  • Fähigkeit, in komplexen Situationen das Wesentliche zu erkennen und Entscheide zu fällen
  • Belastbarkeit, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
  • Aktive Kenntnisse zweier Amtssprachen und sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache
Zusätzliche Informationen

Staatssekretariat für Migration SEM, Fachzentrum Personal, Schwanengasse 2,

3003 Bern

Die Stelle ist vorläufig befristet bis 31.12.2022, mit der Möglichkeit auf Verlängerung.

Für fachliche Auskünfte stehen Ihnen Herr Cesaro Luca, Tel. 058/466 70 18, oder Herr Bertini Fabiano, Tel. 058/480 85 44 gerne zur Verfügung.

Referenznummer: 420-FSDTZCH

Über uns

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für alle migrationsrechtlichen Belange in der Schweiz. Der Direktionsbereich Asyl des SEM behandelt die in der Schweiz gestellten Asylgesuche. Die Sektion Dublin und Rückkehr der Asylregion Tessin und Zentralschweiz ist zuständig für die Umsetzung der Dublin-Verordnung und der bilateralen Rückübernahmeabkommen, fördert die freiwillige Rückkehr und unterstützt die kantonalen Behörden beim Vollzug der Wegweisungen.

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.
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Deadline: 13-05-2024

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