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Ein hohes Ziel: Gesundheit
Mit Beginn 2020 wurden die Regelungen bezüglich der Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich sowie der Weitergabepflicht von Vergünstigungen verstärkt. Mit dem damit einhergehenden Aufbau einer Vollzugsorganisation am BAG sind dem Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung insbesondere im Bereich der Weitergabepflicht neue Aufgaben erwachsen, die es mit Ihrer Unterstützung zu bewältigen gilt.

Ihre Aufgaben

  • Umsetzung der Regelung zur Weitergabe und Kontrolle von Vergünstigungen nach Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b und Absatz 3bis sowie Artikel 82a KVG und den Artikeln 76a, 76b und 76c KVV.
  • Aufsicht über die Einhaltung der Weitergabepflicht bei Vergünstigungen durch Leistungserbringer in der Krankenversicherung
  • Aufsicht über die Verbesserung der Qualität der Behandlung bei nicht weitergegebenen Vergünstigungen
  • Mitwirkung beim Planungs-, präventiven, reaktiven, analytischen und aktiven Aufsichtsprozess

Ihr Profil

  • Universitätsabschluss (Master) in einem Medizinalberuf oder einem verwandten Bereich
  • umfassende Kenntnisse des Krankenversicherungs- und Gesundheitsrechts, des schweizerischen Gesundheitswesens und des Verfahrensrechts
  • umfassende Kenntnisse des Vertriebs, der Verschreibung, der Abgabe und der Anwendung von Heilmitteln
  • mehrjährige Erfahrung im Projekt- und Prozessmanagement
  • ausgezeichnete mündliche und redaktionelle Fähigkeiten in deutscher sowie französischer Sprache

Zusätzliche Informationen


Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herr Carlo Tschudi, Leiter Sektion Qualität und Prozesse, Tel. 058 466 18 49 oder Frau Sarah Ott, Stv. Leiterin Sektion Qualität und Prozesse, Tel. 058 460 53 07.

#LI-BAG 1
Referenznummer: 46347
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Deadline: 10-05-2024

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