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Sachbearbeiter/in Krankenversicherungsobligatorium (80-100%)
Arbeitsort: Ostermundigen
Stellenantritt: 01. Januar 2022 oder nach Vereinbarung

Sie wollen sich und den Kanton Bern weiterbringen und interessieren sich für Fragen des Sozial- und Krankenversicherungsbereichs? Dann sind Sie bei uns im Amt für Sozialversicherungen (ASV), welches unter anderem die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung vollzieht, genau richtig.
Für unser Team suchen wir zur Unterstützung eine positiv eingestellte, wissbegierige und organisierte Person als Sachbearbeiter/in Krankenversicherungsobligatorium. Sie prüfen für bestimmte Personengruppen die Versicherungspflicht und klären zudem für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern ab, ob diese versichert sind.

Ihre Aufgaben

Selbständiges Beurteilen einer Versicherungspflicht von ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Schweiz aufhalten und/oder in der Schweiz arbeiten
Selbständiges Bearbeiten von Anträgen auf Befreiung der Versicherungspflicht
Abklärungen u.a. bei Migrationsdienst und Krankenkassen
Direkter Kundenkontakt am Telefon und Schalter
Unterstützung der fachverantwortlichen Person zwecks Optimierung der Dienstleistungen

Ihr Profil

Abgeschlossene kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung
Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Kundendienst, idealerweise in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozial- und Krankenversicherungsbereich
Freude an selbständiger Sachbearbeitung im Team
Stilsichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in Deutsch, Französisch (mind. B1) und Englisch (nur mündlich)
Lernbereite, leistungsorientierte, zuverlässige, kundenorientierte, vernetzt und effizient denkende Person

Wir bieten Ihnen

Interessante, vielfältige und anspruchsvolle Sachbearbeitung rund um das Thema der Krankenversicherungspflicht
Vielseitige Kundenbetreuung
Sorgfältige Einarbeitung in einem eingespielten Team
Modernes Arbeitsumfeld

Amt für Sozialversicherungen (ASV)

Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern. Es vollzieht die Verbilligung von Krankenkassenprämien und hat die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung. Es stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV/IV und Familienzulagen in der Landwirtschaft) sicher und ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts. Zudem führt es den Lastenausgleich zwischen den im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen durch.

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Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung. Die Teamleiterin Kundenbetreuung und Obligatorium, Sarah Altermatt, Tel. 031 633 76 96, ist gerne für Sie da, wenn Sie mehr über die Aufgaben erfahren wollen. Kontaktformular.
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Scadenza: 08-06-2024

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